Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

 

§ 194 BauGB

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Ich erstelle qualifizierte Verkehrswertgutachten für folgende Immobilien und Rechte/Lasten an Grundstücken:

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbe- und Spezialimmobilien
  • Erbbaurecht, sonstige grundstücksgleiche Rechte
  • Dienstbarkeiten

Mögliche Bewertungsanlässe können unter anderem sein:

  • Kauf bzw. Verkauf
  • Teilung von Vermögenswerten (z.B. Scheidung, Erbschaft, Schenkung)
  • Gerichtliche Auseinandersetzunge
  • Bilanzpositionen eines Unternehmens
  • Steuerliche Anlässe